PPWR-Update: Klarstellung zu Stretchfolie und Umreifungsbändern

Non si perde nessuna notizia?

Si iscriva ora alla nostra newsletter

Sono interessato a:

Cliccando sul pulsante "Iscriviti", accetta l'informativa sulla privacy e acconsente a ricevere ulteriori informazioni di marketing da PRODINGER Verpackung AG in futuro.

Controlli la sua casella di posta elettronica dopo la registrazione e confermi la sua iscrizione. Se non ha ricevuto l'e-mail, controlli la cartella spam.

Iscrivendosi alla newsletter, accetta anche che la newsletter venga analizzata con misurazioni individuali. Lo facciamo per migliorare continuamente la newsletter e per poter rispondere agli interessi dei nostri lettori.

Può annullare l'iscrizione alla newsletter in qualsiasi momento.

Può trovare informazioni dettagliate nel nostro Informativa sulla privacy.

PPWR-Update: Klarstellung zu Stretchfolie und Umreifungsbändern

26. Marzo 2026

Wichtige Entlastung für die Industrie

Mit der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) kommen auf Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette weitreichende Anforderungen zu. In diesem Zusammenhang sorgt eine aktuelle Klarstellung der EU für wichtige Orientierung: Einweg-Umreifungsbänder und Palettenstretchfolien sind von bestimmten Mehrwegverpflichtungen ausgenommen.

Hintergrund

Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken. Ein zentraler Bestandteil sind verbindliche Wiederverwendungsquoten und Mehrwegziele für Transportverpackungen.

Wichtige Klarstellung der EU

Im Zuge der Ausarbeitung der Verordnung wurde festgelegt, dass:

  • Palettenstretchfolien
  • Umreifungsbänder

nicht unter die strengen Anforderungen zur verpflichtenden Wiederverwendung (insbesondere die 100%-Mehrwegziele für bestimmte Transportverpackungen) fallen.

Diese Entscheidung basiert auf technischen und ökologischen Bewertungen, die zeigen, dass Mehrweglösungen in diesen Bereichen aktuell häufig nicht praktikabel oder sogar nachteilig wären.

Was weiterhin gilt

Trotz dieser Ausnahme bleiben diese Verpackungslösungen vollständig im Anwendungsbereich der PPWR. Das bedeutet:

  • Einhaltung von Stoffbeschränkungen (z. B. Schwermetalle, PFAS)
  • Anforderungen an Recyclingfähigkeit
  • Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Zukünftige Anforderungen an Kennzeichnung und Transparenz

Zudem können übergeordnete Mehrwegquoten weiterhin relevant sein, deren konkrete Ausgestaltung sich derzeit noch in Klärung befindet.

Einordnung

Die Ausnahme stellt eine wichtige, praxisnahe Anpassung der Regulierung dar. Sie zeigt, dass die EU neben ambitionierten Umweltzielen auch die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit berücksichtigt.

Für Unternehmen bedeutet dies:

  • mehr Planungssicherheit im Bereich Transportverpackungen
  • gleichzeitig aber weiterhin Handlungsbedarf bei Materialwahl, Recyclingfähigkeit und Dokumentation

Fazit

Die PPWR bringt tiefgreifende Veränderungen für die Verpackungsindustrie. Die aktuelle Klarstellung zu Stretchfolie und Umreifungsbändern ist ein wichtiges Signal für die Praxis, ersetzt jedoch nicht die umfassende Auseinandersetzung mit den kommenden Anforderungen.

Mehr Informationen zur PPWR

Mehr Informationen zur PPWR finden Sie hier: https://www.prodinger.ch/ppwr-was-die-neue-eu-verpackungsverordnung-fuer-schweizer-unternehmen-bedeutet/

© Prodinger Verpackung AG