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Wichtige Entlastung für die Industrie
Mit der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) kommen auf Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette weitreichende Anforderungen zu. In diesem Zusammenhang sorgt eine aktuelle Klarstellung der EU für wichtige Orientierung: Einweg-Umreifungsbänder und Palettenstretchfolien sind von bestimmten Mehrwegverpflichtungen ausgenommen.
Hintergrund
Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken. Ein zentraler Bestandteil sind verbindliche Wiederverwendungsquoten und Mehrwegziele für Transportverpackungen.
Wichtige Klarstellung der EU
Im Zuge der Ausarbeitung der Verordnung wurde festgelegt, dass:
nicht unter die strengen Anforderungen zur verpflichtenden Wiederverwendung (insbesondere die 100%-Mehrwegziele für bestimmte Transportverpackungen) fallen.
Diese Entscheidung basiert auf technischen und ökologischen Bewertungen, die zeigen, dass Mehrweglösungen in diesen Bereichen aktuell häufig nicht praktikabel oder sogar nachteilig wären.
Was weiterhin gilt
Trotz dieser Ausnahme bleiben diese Verpackungslösungen vollständig im Anwendungsbereich der PPWR. Das bedeutet:
Zudem können übergeordnete Mehrwegquoten weiterhin relevant sein, deren konkrete Ausgestaltung sich derzeit noch in Klärung befindet.
Einordnung
Die Ausnahme stellt eine wichtige, praxisnahe Anpassung der Regulierung dar. Sie zeigt, dass die EU neben ambitionierten Umweltzielen auch die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit berücksichtigt.
Für Unternehmen bedeutet dies:
Fazit
Die PPWR bringt tiefgreifende Veränderungen für die Verpackungsindustrie. Die aktuelle Klarstellung zu Stretchfolie und Umreifungsbändern ist ein wichtiges Signal für die Praxis, ersetzt jedoch nicht die umfassende Auseinandersetzung mit den kommenden Anforderungen.
Mehr Informationen zur PPWR
Mehr Informationen zur PPWR finden Sie hier: https://www.prodinger.ch/ppwr-was-die-neue-eu-verpackungsverordnung-fuer-schweizer-unternehmen-bedeutet/
