Skip to main content
kunststoffverpackungssteuer in deutschland

Ne manquez aucune actualité ?

Inscrivez-vous dès maintenant à notre newsletter

Je suis intéressé par :

En cliquant sur le bouton "S'abonner", vous acceptez la déclaration de protection des données et consentez à recevoir à l'avenir d'autres informations marketing de la part de PRODINGER Verpackung AG.

Après vous être inscrit, veuillez vérifier votre boîte de réception et confirmer votre inscription. Si vous n'avez pas reçu d'e-mail, veuillez vérifier votre dossier de courrier indésirable.

En vous inscrivant à la newsletter, vous acceptez également qu'une analyse de la newsletter soit effectuée par des mesures individuelles. Nous faisons cela pour améliorer continuellement la newsletter et pour pouvoir répondre aux intérêts des lecteurs.

Vous pouvez vous désinscrire à tout moment de la newsletter.

Pour plus d'informations, consultez notre Déclaration de confidentialité.

Kunststoffverpackungssteuer in Deutschland: Was der Entwurf für Verpackungen vorsieht

20. octobre 2026

Eine öffentlich zugängliche Entwurfsfassung mit Bearbeitungsstand vom 30. September 2026 sieht eine Steuer auf bestimmte Kunststoffverpackungen vor. Für Unternehmen mit Deutschlandgeschäft bietet sie Anlass, mögliche Auswirkungen auf ihre Verpackungen und Lieferwege einzuordnen.

Der folgende Überblick erläutert die vorgeschlagenen Regelungen. Ob, wann und in welcher Form das Vorhaben umgesetzt wird, bleibt offen.

Welche Eckpunkte enthält der Entwurf?

Vorgesehen ist ein Steuersatz von 550 Euro je Tonne enthaltenen Kunststoffs, entsprechend 0,55 Euro pro Kilogramm. Massgebend wäre das Kunststoffgewicht der erfassten Verpackung – nicht ihr Verkaufspreis oder das Gesamtgewicht einer Verbundverpackung.

Als Beginn der Besteuerung nennt die betrachtete Fassung den 1. Juli 2027. Dieser Termin ist Bestandteil des Entwurfs und noch nicht verbindlich.

Welche Verpackungen könnten betroffen sein?

Der Entwurf bezieht sich auf Waren bestimmter EU-Zolltarifpositionen, nicht auf sämtliche Kunststoffprodukte. Entscheidend für die Einordnung wären die konkreten Eigenschaften eines Artikels und seine zutreffende Tarifposition. Die Material- oder Produktbezeichnung allein würde dafür nicht ausreichen.

Was bedeutet das für Schweizer Unternehmen?

Das Vorhaben könnte insbesondere bei Lieferungen erfasster Verpackungsartikel nach Deutschland relevant werden, da der Entwurf auch eine Besteuerung bei der Einfuhr vorsieht. Welche Auswirkungen sich im Einzelfall ergeben könnten, wäre anhand des jeweiligen Verpackungsartikels und des konkreten Liefer- und Einfuhrvorgangs zu beurteilen.

Vorbereitung mit Augenmass

Unsere Empfehlung: Vorhandene Verpackungsdaten sichten und mögliche Auswirkungen gezielt einordnen.

Zur Vorbereitung bietet es sich an, zunächst die mengenmässig wichtigsten Verpackungsartikel im Deutschlandgeschäft zu betrachten. Hilfreich sind vorhandene Angaben zu EU-Zolltarifnummer, Materialzusammensetzung, Kunststoffgewicht und Rezyklatanteil. So lässt sich erkennen, welche Informationen bereits vorliegen und wo bei Bedarf Rückfragen sinnvoll sind.

Eine Verpackungsumstellung sollte sich nicht allein auf diese Entwurfsfassung stützen. Wir empfehlen, Produktschutz, Materialverbrauch, Verarbeitung und Wirtschaftlichkeitweiterhin gemeinsam zu beurteilen.

Die PRODINGER Verpackung AG unterstützt Sie bei Ihrer Verpackungslösung

PRODINGER berät Sie bei der Auswahl geeigneter Verpackungen und der Optimierung Ihrer Verpackungsprozesse. Gemeinsam betrachten wir Ihre betrieblichen Anforderungen und mögliche Verbesserungen beim Materialeinsatz und bei der Verarbeitung. Im Mittelpunkt stehen Lösungen, die zu Ihren Produkten und Abläufen passen.

Für die individuelle steuerliche und zolltarifliche Beurteilung empfehlen wir ergänzend die Beratung durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Verpackungslösung.

service@prodinger.ch

Quelle: Entwurf eines Kunststoffverpackungsteuergesetzes, Bearbeitungsstand 30. September 2026, insbesondere §§ 1, 3, 9 und 14. Der Beitrag dient der allgemeinen Information auf Grundlage der genannten Entwurfsfassung. Änderungen bleiben möglich. Er ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder zolltarifliche Prüfung und enthält keine verbindliche Einstufung einzelner Produkte.