PPWR & Verpackungspflichten: Was Schweizer Exporteure in die EU jetzt wissen müssen

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PPWR & Verpackungspflichten: Was Schweizer Exporteure in die EU jetzt wissen müssen

10. Aprile 2026

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) bringt ab August 2026 einheitliche Regeln für Verpackungen in Europa. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Für Schweizer Unternehmen hat das weitreichende Konsequenzen – insbesondere dann, wenn Produkte in die EU exportiert werden.

Wer ist betroffen?

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass nur Hersteller von Verpackungen betroffen sind.

Das ist nicht korrekt.

Die PPWR definiert den sogenannten „Producer“ (Inverkehrbringer) als:

– denjenigen, der Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellt 

Entscheidend ist dabei: In welchem Land wird die Verpackung Abfall?

Nach dem Prinzip der „domestic precedence“ gilt: Verantwortlich ist immer das Unternehmen am Anfang der Lieferkette im jeweiligen Land 

Typischer Fall: Export aus der Schweiz

Ein Schweizer Unternehmen:

  • verpackt Produkte in der Schweiz
  • liefert diese nach Deutschland, Frankreich oder Italien

Ergebnis:
Das Unternehmen gilt in diesen Ländern als „Producer“

Welche Pflichten entstehen?

Die Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) umfassen:

  • Registrierung bei nationalen Behörden/Systemen
  • Meldung von Verpackungsmengen
  • Zahlung von Lizenzgebühren
  • Einhaltung von Recycling- und Designanforderungen

Diese Pflichten bestehen bereits heute und werden durch die PPWR weiter vereinheitlicht.

Authorized Representative: Wann wird er notwendig?

Unternehmen ohne Niederlassung in einem EU-Land müssen häufig: einen „Authorized Representative“ im jeweiligen Land benennen. Dieser übernimmt u. a.:

  • Registrierung und Kommunikation mit Behörden
  • Reporting und Fristenmanagement
  • Koordination mit Rücknahmesystemen

Warum viele Unternehmen aktuell noch nicht «compliant» sind

In der Praxis zeigt sich:

  • Verpackung wird oft als „Nebenprodukt“ gesehen
  • Verantwortlichkeiten sind unklar
  • nationale Unterschiede erschweren den Überblick

Dabei gilt eindeutig: Die Verantwortung liegt beim Inverkehrbringer – nicht beim Verpackungslieferanten

Fazit

Für Schweizer Unternehmen mit EU-Exporten ist die PPWR kein Zukunftsthema, sondern bereits heute relevant. Wer Produkte in die EU liefert, sollte prüfen:

  • In welchen Ländern Verpackungen in Verkehr gebracht werden
  • Ob Registrierungen bestehen
  • Ob ein Authorized Representative erforderlich ist

Weiterführende Quellen

Nota: Dieser Artikel dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung.

© Prodinger Verpackung AG