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PPWR: Was die neue EU-Verpackungsverordnung für Schweizer Unternehmen bedeutet

28. Januar 2026

Warum die PPWR jetzt relevant ist

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) verändert sich der rechtliche Rahmen für Verpackungen grundlegend. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Materialien besser im Kreislauf zu führen und europaweit einheitliche Regeln zu schaffen.

Was viele Unternehmen aktuell unterschätzen: Die PPWR betrifft auch Schweizer Unternehmen, insbesondere dann, wenn Verpackungen oder verpackte Produkte in die EU geliefert werden.

Die neuen Vorgaben gelten verbindlich ab August 2026. Das klingt nach viel Zeit. In der Praxis bedeutet es jedoch, dass Unternehmen sich jetzt mit ihren Verpackungen, Materialien und Prozessen auseinandersetzen sollten. Wer wartet, riskiert Zeitdruck, Lieferprobleme oder zusätzliche Kosten.

PPWR

Was ist die PPWR?

Die PPWR ist eine EU-Verordnung, die bestehende nationale Verpackungsgesetze ablöst und vereinheitlicht. Im Gegensatz zu früheren Richtlinien gilt sie direkt und verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne nationale Spielräume.

Kernziele der PPWR sind:

  • Reduktion von Verpackungsabfall
  • Förderung von recyclingfähigen und recycelten Materialien
  • Vermeidung von Überverpackung
  • Stärkung von Mehrweg- und Rücknahmesystemen
  • Transparenz entlang der gesamten Lieferkette

Das bedeutet, Verpackungen sollen künftig weniger, einfacher, besser recycelbar und nachweislich konform sein.

Für wen gilt die PPWR?

Die PPWR betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, einsetzen oder in Verkehr bringen und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU oder in der Schweiz haben.

Relevant ist die Verordnung insbesondere für:

  • Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen
  • Unternehmen, die Waren verpackt in die EU liefern
  • Händler und Logistikunternehmen
  • Industriebetriebe mit Eigenverpackung

Betroffen sind alle Verpackungsarten:

  • Verkaufsverpackungen
  • Umverpackungen
  • Transportverpackungen
  • Verpackungen aus Karton, Papier, Kunststoff, Holz oder Verbundmaterialien

Die wichtigsten Anforderungen der PPWR in der Praxis

Recyclingfähigkeit

Alle Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein. Verbundmaterialien oder unnötige Materialkombinationen geraten zunehmend unter Druck.

Rezyklatanteile

Für Kunststoffverpackungen gelten verbindliche Mindestrezyklatquoten, die schrittweise steigen.

Verpackungsminimierung

Überdimensionierte Verpackungen und unnötige Leerräume sind nicht mehr zulässig. Verpackungen müssen auf das notwendige Mass reduziert werden.

Mehrweg und Wiederverwendung

Je nach Verpackungsart und Einsatzgebiet werden Mehrweg- oder Rücknahmelösungen gefordert oder stark gefördert.

Kennzeichnung

Verpackungen müssen künftig einheitlich gekennzeichnet werden, damit Verbraucher und Entsorger Materialien korrekt trennen können.

Stoffliche Anforderungen

Bestimmte Stoffe und Materialkombinationen werden eingeschränkt oder verboten. Die Materialzusammensetzung gewinnt stark an Bedeutung.

Zeitplan: Wann was gilt

Die PPWR wird ab 12. August 2026 verbindlich angewendet. Danach greifen schrittweise weitere Anforderungen:

  • 2026: Anwendung der Verordnung
  • 2028: Einheitliche EU-Kennzeichnung
  • 2029: Ausbau von Rücknahme- und Pfandsystemen
  • 2030: Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein
  • 2035 / 2040: Verbindliche Reduktionsziele für Verpackungsabfälle

Auch wenn einzelne Übergangsfristen bestehen: Die Vorbereitung muss schon längst begonnen haben.

Warum eine PPWR-Beratung entscheidend ist

In der Praxis zeigt sich schnell: Die PPWR ist keine reine Produktfrage, sondern eine Kombination aus Materialwahl, Anwendung, Logistik, Lieferkette und Dokumentation.

Typische Fragen aus Unternehmen sind die folgenden:

  • Welche unserer Verpackungen sind überhaupt betroffen?
  • Sind unsere aktuellen Materialien PPWR-konform?
  • Wo können wir Material einsparen, ohne den Produktschutz zu gefährden?
  • Welche Nachweise benötigen wir künftig?
  • Welche Alternativen sind wirtschaftlich sinnvoll?

Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Sie müssen individuell betrachtet werden.

Die Konformitätserklärung: Dokumentation wird Pflicht

Ein zentrales Element der PPWR ist die Konformitätserklärung. Unternehmen müssen künftig nachweisen können, dass ihre Verpackungen den Anforderungen entsprechen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Beschreibung der Verpackung
  • Materialzusammensetzung
  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
  • Technische Dokumentation
  • Nachvollziehbarkeit über mehrere Jahre

Gerade hier zeigt sich: Ohne strukturierte Beratung wird die PPWR schnell komplex.

Wie PRODINGER Sie bei der PPWR unterstützt

Bei der PRODINGER Verpackung AG verstehen wir die PPWR nicht als reines Gesetzesthema, sondern als Beratungsauftrag.

Unser Aussendienst unterstützt Sie dabei:

  • Ihre bestehenden Verpackungen zu analysieren
  • Risiken und Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen
  • PPWR-konforme Alternativen zu entwickeln
  • Verpackungen zu optimieren statt blind zu ersetzen
  • Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen

Unser Ziel ist nicht, möglichst viele Produkte auszutauschen, sondern sinnvolle Lösungen zu finden, die rechtssicher, praktikabel und langfristig tragfähig sind.

Fazit: Die PPWR ist Pflicht. Gute Beratung ist der Schlüssel.

Die PPWR wird die Verpackungslandschaft nachhaltig verändern. Unternehmen, die frühzeitig handeln, verschaffen sich Planungssicherheit, vermeiden Hektik und stärken ihre Position im Markt.

Wenn Sie Verpackungen einsetzen oder in die EU liefern, sollten Sie das Thema jetzt aktiv angehen.

Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner im Aussendienst der PRODINGER Verpackung AG.

Gemeinsam prüfen wir, wie Sie die PPWR-Anforderungen sinnvoll und wirtschaftlich umsetzen können.

Kontaktieren Sie uns:

+41 61 335 90 00
service@prodinger.ch

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